- NStZ
- 2003
- Heft 12 (Seite 625-688)
- Aufsätze
- Fezer: Überwachung der Telekommunikation und Verwertung eines „Raumgesprächs”
- Toepel: Durchsuchung im Auftrag der Europäischen Kommission - - Eine Besprechung von AG Bonn, Beschluss vom 29. 9. 2002 - 50 Gs 968/02, zugleich vom Urteil des EuGH vom 22. 10. 2002 - Rs C-94/00 - EuGH, NJW 2003, 35 „Roquette Frères” -
- Schulz: Letztmals: Der „unwillige” Bereitschaftsrichter und Durchsuchungsanordnungen wegen Gefahr im Verzug
- Böse: Die Garantenstellung des Betriebsbeauftragten
- I. Einleitung
- II . Die Stellung des Betriebsbeauftragten am Beispiel des Beauftragten für Gewässerschutz (§§ 21aff. WHG)
- III. Die Garantenpflicht des Betriebsbeauftragten als Ausfluss der Garantenpflicht des Betriebsinhabers
- IV. Die Einwände gegen eine Garantenpflicht des Betriebsbeauftragten
- V. Ergebnis und Konsequenzen
- Röckrath: Kollegialentscheidung und Kausalitätsdogmatik - Zurechnung überbestimmter Erfolge in Straf- und Haftungsrecht
- Harms: Ist das „bloße” Anschauen von kinderpornographischen Bildern im Internet nach geltendem Recht strafbar?
- Mühlbauer: Ablisten und Verwenden von Geldautomatenkarten als Betrug und Computerbetrug - - Zugl. Besprechung BGH vom 17. 12. 2002 - 1 StR 412/02 -
- Aufsätze
- Heft 12 (Seite 625-688)
- 2003