- NStZ-RR
- 2010
- Heft 11 (Seite 329-360)
- Rechtsprechungsübersicht
- Brause: Zur Beweiswürdigungsproblematik in Freispruchsfällen
- I. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) bedeutet nicht deren Unüberprüfbarkeit durch das Revisionsgericht
- II. Das Gericht ist nicht Gehilfe der Verteidigung und darf die Einlassung des Angeklagten nicht noch „überbieten”
- III. Der Beweiswürdigung muss der rechtlich zutreffende Maßstab zu Grunde gelegt werden
- IV. Der Beweiswert festgestellter Umstände ist denkfehlerfrei zu bestimmen
- V. Das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung ist auch in Freispruchsfällen zu erfüllen; zusammenfassend BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung unzureichende 20 – 5 StR 224/08)
- Gericke: Aus der neueren Rechtsprechung zum Ausländerstrafrecht – 2. Teil
- Brause: Zur Beweiswürdigungsproblematik in Freispruchsfällen
- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 11 (Seite 329-360)
- 2010