Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NVwZ 2000, 1018
Nochmals: Keine Verpflichtung der Sozialbehörden zur nachträglichen Leistungsgewährung bei verspäteter Kenntniserlangung vom Ende der Leistungsberechtigung nach § 1 III Nr. 2 AsylbLG
Beitrag von Dipl. Verwaltungswirt Adalbert Fuchs