- NVwZ
- 2001
- Heft 7 (Seite 721-840)
- Aufsätze und Berichte
- Grzeszick: Eigentum verpflichtet - auf ewig? - Grundrechtliche Grenzen für Störerbestimmungen am Beispiel der Sanierungspflichtigkeit früherer Eigentümer nach § 4 VI BBodSchG
- I. Einführung
- II. Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit für Altlasten
- III. Das Bundes-Bodenschutzgesetz
- IV. Die Pflichtigkeit nach § 4 VI BBodSchG als Eigentumseingriff
- V. Grundrechte als Grenzen der Pflichtigkeit früherer Eigentümer
- VI. Störertypen und Verfassungsrecht
- VII. Opferposition bzw. gestörte Privatnützigkeit
- VIII. Fazit: Grundrechte als (zu) differenzierende Grenze für Störerregelungen
- Berger: Die Anwendung der Verdingungsverordnung bei der Beschaffung von Unternehmensberatungsleistungen
- Möstl: Lizenzgebühren im Bereich von Post und Telekommunikation
- Schütz: Kosten der „drittveranlassten” Verlegung einer Telekommunikationslinie
- Vetter: Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge 1999 und 2000
- Grzeszick: Eigentum verpflichtet - auf ewig? - Grundrechtliche Grenzen für Störerbestimmungen am Beispiel der Sanierungspflichtigkeit früherer Eigentümer nach § 4 VI BBodSchG
- Aufsätze und Berichte
- Heft 7 (Seite 721-840)
- 2001