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                    Zitiert in:
-  NVwZ-RR-  2000-  Heft 5 (Seite 265-336)- Inhaltsverzeichnis
- Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Bau- und Planungsrecht
- Umweltrecht und Naturschutz
- Wirtschafts- und Gewerberecht
- Sicherheits- und Ordnungsrecht
- Schul-, Hochschul- und Kulturrecht
- Sozialrecht
- Wehrrecht und Kriegsdienstverweigerung
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Kommunalrecht
- Abgabenrecht
- Ausländer- und Asylrecht
-  Verwaltungsprozessrecht- BVerwG: Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage
- BVerwG: Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
- BVerwG: Anwaltszwang infolge Verweisung an BVerwG
- OVG Magdeburg: Pfändung von Kindergeld
- VGH Mannheim: Entscheidung und Streitwert nach Erledigung des Rechtsstreits
- VGH Kassel: Streitwert bei verbundener Zwangsmittelandrohung
- VGH Mannheim: Streitwert bei Verlängerung der Baugenehmigung
- OVG Schleswig: Streitwert bei Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses
- OVG Münster: Streitwert eines gerichtlichen Vergleichs
- VGH München: Streitwert bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten und im Einstellungsverfahren
- OVG Münster: Streitwert bei Streit um Festsetzung staatlicher Parteifinanzierung
- VGH München: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
- VGH Kassel: Klagerücknahme neben Rücknahme des Zulassungsantrags
- BFH: Teilweise Rücknahme einer Klage
- BFH: Revisionsfrist bei Vertretung der Behörde durch Bediensteten
- BFH: Entscheidung durch Gerichtsbescheid bei Beiladung
 
 
 
-  Heft 5 (Seite 265-336)
 
-  2000