OLG Celle: Zeitgleiche Miteigentumsanteilsveräußerung und Teileigentumsbegründung als „Veräußerung” nach § 571 BGB - Schriftform der Vertragsverlängerung
NZM 2000, 863
OLG Celle: Zeitgleiche Miteigentumsanteilsveräußerung und Teileigentumsbegründung als „Veräußerung” nach § 571 BGB - Schriftform der Vertragsverlängerung
Urteil vom 24.06.1998 - 2 U 232/96