- PharmR
- 2001
- Heft 4 (Seite 106-136)
- Aufsätze/Berichte/Stellungnahmen
- Gründel: Individueller Heilversuch und Gefährdungshaftung des Pharmaherstellers
- I. Problemeinführung
- II. Abgrenzung klinische Prüfung – individueller Heilversuch
- III. Rechtfertigung der Medikamentenweitergabe an Ärzte beim individuellen Heilversuch (compassionate use)
- IV. Prüfungspflicht des Pharmaherstellers
- V. Haftung des Pharmaunternehmens bei gerechtfertigter Weitergabe
- VI. Haftungsvereinbarungen
- VII. Resümee
- Gröning: „Und sie bewegt sich doch” – Die neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet der Heilmittelwerbung
- Gründel: Individueller Heilversuch und Gefährdungshaftung des Pharmaherstellers
- Aufsätze/Berichte/Stellungnahmen
- Heft 4 (Seite 106-136)
- 2001