- RdA
- 2016
- Heft 4 (Seite 181-244)
- Abhandlungen
- Bayreuther: Der Dritte im Arbeitskampf – Schadensersatz Drittbetroffener und Auswirkungen von Streiks auf die Vertragsbeziehungen des Bestreikten mit Dritten
- Lorenzen: Der karitative Gesundheitskonzern
- Einführung
- A. Begriff „karitativ“ im Gesundheitswesen
- I. Dienst am hilfsbedürftigen Menschen
- II. Nicht kommerzielle Zwecksetzung
- B. Karitatives Unternehmen
- I. Unmittelbar (karitativer Bestimmung) dienen
- II. Überwiegend (karitativer Bestimmung) dienen
- C. Arbeitnehmerzurechnung im Konzern
- I. Abhängige Unternehmen – Abhängigkeitsvermutung
- II. Einheitliche Leitung – Konzernvermutung
- D. Tendenzzurechnung im Konzern?
- I. Herrschendes Unternehmen ist reine Holding-Gesellschaft
- II. Herrschendes Unternehmen ist selbst operatives Tendenzunternehmen
- III. Herrschendes Unternehmen ist Wirtschafts- oder Mischunternehmen
- E. Fazit
- Schiefer: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM)
- Fervers: Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach §§ 4, 7 KSchG – keine Belehrungspflichten des Arbeitgebers?
- Barczak/Pieroth: Tariftreueregelungen am Maßstab der Koalitionsfreiheit
- Seiwerth: Grenzen der tarifvertraglichen Ausweitung sachgrundloser Befristung
- Sick: Das Risiko der „Auftraggeberhaftung“ nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Abhandlungen
- Heft 4 (Seite 181-244)
- 2016