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Zitiert in:
- RdF
- 2022
- Heft 02 (Seite 81-158)
- Inhaltsverzeichnis
- Die Erste Seite
- Aufsätze
- Rechtsprechung
- Schulz: EuGH: Keine Unterscheidung nach Anlegerqualifikation bei fehlerhaftem Prospekt
- Könnecke: BGH: Art und Weise der Gestaltung eines Verkaufsprospekts kann nicht Feststellungsziel i. S. d. KapMuG sein
- Herring: LG Hamburg: Frühere Anlageberatung wirkt fort und begründet Aufklärungspflicht über neue Umstände
- Arntz: BFH: Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens
- Lechner: BFH: Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen
- Korten: BFH: Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe
- Levedag: BFH: Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger Verrechnung der zugrunde liegenden ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten
- Patzner: FG Köln: Werbungskostenabzugsverbot gem. § 20 Abs. 9 S. 1 Halbs. 2 EStG ggf. verfassungswidrig
- Link: FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG einkommensteuerpflichtig
- Port: FG München: Gesetzeswortlaut bei Einkünften aus Stillhaltergeschäften unklar
- Jahrestagung
- Heft 02 (Seite 81-158)
- 2022