- SRa
- 2007
- Heft 3 (Seite 81-120)
- Abhandlungen
- 1. Datenschutzfragen freier Träger im Verhältnis zu öffentlichen Kostenträgern – speziell bei der Umsetzung des § 8 a SGB VIII
- Freie Träger als Grundrechtsträger bei der freien karitativen Betätigung
- Der Schutz der Privatgeheimnisse des Klienten durch den freien Träger bei der Hilfeleistung
- Rechtsbeziehungen bei Hilfen zur Erziehung, vgl. §§ 27 ff bis 34 SGB VIII
- Rechtfertigungsgründe als Voraussetzung für die Weitergabe von Privatgeheimnissen der Klienten durch freie Träger
- Die Verpflichtung freier Träger ausnahmsweise staatliche Sozialdatenschutzvorschriften anzuwenden
- Die Verpflichtung freier Träger zur Anwendung der staatlichen Vorschriften zum Schutz von Sozialdaten kommt nur in zwei Fällen in Betracht.
- Die Verletzung von Datenschutzvorschriften durch die Träger der freien Jugendhilfe als mögliche Folge der Vereinbarungen nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII
- Der sog. »Verpflichtungsdurchgriff« des § 8 a Abs. 2 S. 2 SGB VIII auf freie Träger
- Die Beteiligung freier Träger am Schutzauftrag der Jugendämter unter Umgehung des § 76 SGB VIII
- Der Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII macht als lex spezialis Vereinbarungen nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII überflüssig
- Zusammenfassung
- 2. Arbeitslosengeld II vor dem BSG: Vereinbarkeit von Regelleistung und Grundgesetz
- 1. Datenschutzfragen freier Träger im Verhältnis zu öffentlichen Kostenträgern – speziell bei der Umsetzung des § 8 a SGB VIII
- Abhandlungen
- Heft 3 (Seite 81-120)
- 2007