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Straßenverkehrsrecht (SVR)
2018
Heft 10 (Seite 361-400)
Radverkehr und Elektromobilität
Koehl: Investitionen in den Radverkehr – Rechtliche Einordnung von Pedelecs – Benutzung von Schutzstreifen für Radfahrer
Bund und Kommunen investieren im internationalen Vergleich wenig in Radverkehrsanlagen
Leistungsschwaches Pedelec gilt als Fahrrad
(Keine) Benutzungspflicht eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer und notwendiger Seitenabstand beim Überholen
SVR 2018, 377
Koehl: Investitionen in den Radverkehr – Rechtliche Einordnung von Pedelecs – Benutzung von Schutzstreifen für Radfahrer
Aufsatz von Koehl
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