- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2020
- Heft 5 (Seite 161-200)
- Rechtsprechungsübersicht
- Krumm: Fahrverbotsrechtsprechung im zweiten Halbjahr 2019
- 1. Ziel des Fahrverbots
- 2. Regelfahrverbot
- 3. Wechselwirkung Geldbuße/Fahrverbot
- 4. Beharrlichkeit: Definition
- 5. Beharrlichkeit: Zeitmoment
- 6. Feststellung der Beharrlichkeit im Verfahren nach § 72 OWiG
- 7. Sehr alte (verwertbare) Voreintragung mit Fahrverbot: Kein Beharrlichkeitsschluss
- 8. Beharrlichkeitsfahrverbot nach Handyverstoß
- 9. Beharrlichkeit: Kein Wegfall wegen tatortbezogenen Argumenten
- 10. Beharrlichkeit bejaht:
- 11. Beharrlichkeit: Feststellungen zu Voreintragungen
- 12. Beharrlichkeit: Keine eigene Sachentscheidung des OLG
- 13. Voreintragungslage auch im Beschluss nach § 72 OWiG darzustellen
- 14. Ausnahme vom Regelfahrverbot: Systematik
- 15. Absehen vom Fahrverbot auf Tatbestandsseite: Wegfall von Handlungs- oder Erfolgsunwert
- 16. Geschwindigkeitsverstoß am Ortsausgang („umgekehrtes Augenblicksversagen“)
- 17. Kein Augenblicksversagen bei Mehrfachbeschilderung/Trichter
- 18. Kein Augenblicksversagen: erste Fahrt mit neuem Kraftfahrzeug
- 19. Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß
- 20. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer
- 22. Kein Vielfahrer-Bonus
- 23. Keine Eintragung im Fahreignungsregister
- 24. Grundsätze: Absehen vom Fahrverbot auf Rechtsfolgenseite
- 25. Berufliche Härten: Substantiierungspflicht des Betroffenen
- 26. Berufliche Härten: Kritische Prüfung
- 27. Berufliche Nachteile – wann sind sie Härten?
- 28. Berufsgruppenrechtsprechung
- 29. Darlegungsanforderungen bei Absehen im Urteil
- 30. Absehen aus beruflichen Gründen im Wiederholungsfall?
- 31. Umgang mit Bus und Bahn bei Fahrverbot (Beispiel: Meerbusch)
- 32. Berufliche Härten: Schonfrist und Hilfsmöglichkeiten
- 33. Tatrichterliche Prüfungsanforderungen an Fahrverbotsurteil
- 34. Tatrichterliches Ermessen
- 35. Prüfungsmaßstab des OLG
- 36. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: 2 Jahre, manchmal auch mehr
- 37. Eigene Sachentscheidung auf Fahrverbotsanordnung
- 38. Persönliche Härten
- 39. Überprüfungsdichte des OLG bei Annahme herabgesetzten Handlungsunwertes
- 40. Arbeitgeberbescheinigung
- 41. Urteilsaufhebung bzgl. des Fahrverbots = Gesamter Rechtsfolgenausspruch ist aufzuheben
- 42. Schonfrist
- 43. Anfechtung des Fahrverbots = Anfechtung der Rechtsfolge insgesamt
- 44. Verständigung: Zusagen auf Absehen vom Fahrverbot
- 45. Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen
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