- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2023
- Heft 10 (Seite 361-400)
- Radverkehr und Elektromobilität
- Koehl: Fahrraddemonstration auf der Autobahn
- Eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist bei einer Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die in diesem Zusammenhang betroffenen Rechte Dritter durch die geplante Versammlung grundsätzlich zulässig
- Bundesfernstraßen wie Autobahnen sind grundsätzlich kein versammlungsfreier Raum
- Die Versammlungsfreiheit und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind grundsätzlich gleichrangige Rechtsgüter
- Eine Fahrraddemonstration auf einer Autobahn erfordert grundsätzlich deren Vollsperrung in beide Fahrtrichtungen
- Für die Frage, ob im Fall einer Vollsperrung der Autobahn zumutbare Ausweichrouten zur Verfügung stehen, kommt es in erster Linie auf die Einschätzung der zuständigen Fachbehörden an
- Polizeibeamte müssen sich nicht zum Zweck der Ermöglichung einer Versammlung in der vom Veranstalter gewünschten Form in Gefahr begeben
- Im Ergebnis fällt die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu Lasten der Versammlungsfreiheit aus
- Koehl: Fahrraddemonstration auf der Autobahn
- Radverkehr und Elektromobilität
- Heft 10 (Seite 361-400)
- 2023