- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2023
- Heft 12 (Seite 441-480)
- Rechtsprechungsübersicht
- Krumm: Fahrverbotsrechtsprechung im ersten Halbjahr 2023
- 1. Wechselwirkung
- 2. Beharrlichkeitsfahrverbot: Urteilsdarstellungen
- 3. Absehen vom Regelfahrverbot nur als Ausnahme
- 4. Augenblicksversagen: Nur in Ausnahmefällen
- 5. Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsverstoß: Wohl nicht im Bereich einer Schule
- 6. Vorprozessuale Einlassung „Augenblicksversagen“
- 7. Wohl kein Augenblicksversagen: Überschreitung von 50 km/h innerorts um 12 km/h
- 8. Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- 9. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Dogmatik
- 10. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: 2 Jahre und 4 Monate (zwischen Tat und Urteil)
- 11. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: 1,5 Jahre (zwischen Tat und Urteil)
- 12. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer bei mehrmonatigem Regelfahrverbot
- 13. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Geldbußenerhöhung?
- 14. Fahrverbot neben Fahrerlaubnisentziehung
- 15. Berufliche Härten
- 16. Härten: Urteilsfremder Vortrag in der Rechtsbeschwerde
- 17. Unverhältnismäßige Härte oder nur Schwierigkeiten?
- 18. Anwendung von § 4 Abs. 4 BKatV
- 19. Aufzuklärender Zustellungsmangel in Verfahren ohne drohendes Fahrverbot legt § 47 OWiG nahe
- 20. „FAER einfügen“
- 21. Verteidigungsverhalten
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- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 12 (Seite 441-480)
- 2023