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WM 2000 Heft 25, 1247
BGH: Zur Frage, ob ein durch einen Vertreter des Darlehensnehmers geschlossener Darlehensvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden kann, wenn zwar der Darlehensnehmer bei der Vollmachterteilung, nicht aber der Vertreter bei Abschluß des Darlehensvertrags sich in einer Haustürsituation befand; keine wirtschaftliche Einheit des Treuhändervertrags und des vom Treuhänder zur Finanzierung eines Immobilienfondsanteils abgeschlossenen Darlehensvertrags
Urteil vom 02.05.2000 - XI ZR 108/99