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                    Zitiert in:
 
- WM
- 2000
- Heft 13 (Seite 641-696)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
 - Gesellschaftsrecht
 - Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Berechnung des Honorars für nicht erbrachte Leistungen aus einem vom Besteller gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrag; insbesondere zur Berechnung ersparter Personal- und Sachkosten
 - BGH: Zur Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages
 - BGH: Zur Prüffähigkeit der Schlußrechnung eines Architekten
 - BGH: Zur Einhaltung der Schriftform bei der Übernahme eines Architekten- oder Ingenieurvertrages
 
 - InsoIvenzrecht und Zwangsvollstreckung
 - Sonstiges
 
 
 - Rechtsprechung
 
 - Heft 13 (Seite 641-696)
 
 - 2000