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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 29 (Seite 1417-1468)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- InsoIvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Wettbewerbsrecht
- BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn ein Außenseiter sonst ausschließlich im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertriebene Waren anbietet, die nur aufgrund des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers in seinen Besitz gelangt sein können
- BGH: Zur Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch eine Kfz-Werkstatt im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1417-1468)
- 2000