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WM 2000 Heft 42, 2100
BGH: Kein Scheingeschäft, wenn eine Partei bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags die Abrede ihres Verhandlungsbevollmächtigten zum Abschluß eines Scheingeschäfts nicht kennt; Nichtigkeit eines mißlungenen Scheingeschäfts auch bei notarieller Beurkundung
Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 399/99