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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 46 (Seite 2269-2320)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Keine Abweisung einer Klage als jedenfalls unbegründet, solange die Frage deren Zulässigkeit offen bleibt; zur Substantiierungspflicht des Klägers bei einem aus mehreren Einzelpositionen zusammengesetzten Anspruch
- BGH: Zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluß des Oberlandesgerichts hinsichtlich einer zuvor getroffenen Vorschußanordnung zugunsten des gemeinsamen Vertreters außenstehender Aktionäre im Spruchstellenverfahre
- BGH: Zur Frage des Ausschlusses des Rechtswegs an den Zivilgerichten bei Grundstücksenteignungen im Sinne des Vermögensgesetzes
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2269-2320)
- 2000