BGH: Zum Übergang der Verpflichtung aus der Vorausabtretung eines künftigen Auseinandersetzungsanspruchs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben eines stillen Gesellschafters
WM 2001 Heft 2, 81
BGH: Zum Übergang der Verpflichtung aus der Vorausabtretung eines künftigen Auseinandersetzungsanspruchs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben eines stillen Gesellschafters
Urteil vom 13.11.2000 - II ZR 52/99