WM 2002 Heft 13, 655
Hans. OLG Hamburg: Zahlungsklage einer Aktionärin einer beherrschten Aktiengesellschaft, die erst nach rechtskräftigem Abschluss des Spruchstellenverfahrens ihren Anspruch auf Barabfindung gemäß § 305 AktG gegen das herrschende Unternehmen geltend macht; zur Frage der Anrechnung der erhaltenen Ausgleichszahlungen, einer Sonderdividende sowie der Körperschaftsteuergutschriften; zum Verhältnis von Spruchstellenverfahren und nachfolgendem Leistungsprozess
Urteil vom 29.01.2002 - 11 U 37/01