- WM
- 2002
- Heft 21 (Seite 1033-1092)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Frage, ob eine natürliche Person, die als Strohmann eine gewerbliche Tätigkeit für einen anderen ausübt, als Verbraucher anzusehen ist
- BGH: Zur Frage der Nachbesserungspflicht des Notars an einer inhaltlich fehlerhaften Urkunde; keine Schadensursächlichkeit des Unterlassens einer Erinnerung, wenn feststeht, dass der Notar nicht abgeholfen hätte
- BGH: Zur Anpassung des Erbbauzinses aufgrund eines Leistungsvorbehalts; zum Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt, der durch Verletzung seiner Anwaltspflichten ein ungünstiges Vertragsangebot seines Mandanten veranlass
- BGH: Zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung, die dem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsstreits obliegt
- BGH: Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt, der es im Prozess um Nachlassverbindlichkeiten des Mandanten unterlassen hat, die Dürftigkeitseinrede zu erheben; zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
- BGH: Wirksamkeit des Gebots, dass die in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte auf ihren Briefbögen die Namen sämtlicher deutschen Gesellschafter aufzuführen haben
- BGH: Zur Frage, ob die Einziehung einer abgetretenen Forderung geschäftsmäßig betrieben wird
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 1033-1092)
- 2002