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WM 2004 Heft 40, 1966
BGH: Zur Frage der Gläubigerbenachteiligung durch eine Aufrechnungslage, die durch den vor dem Eröffnungsantrag erfolgten Verkauf von Schuldnergegenständen an einen Gläubiger hergestellt worden ist; zur Frage der Anfechtbarkeit der Verrechnung einer Kaufpreisforderung des Schuldners mit einer Gegenforderung des Käufers, wenn der Kaufpreis überhöht angesetzt worden ist
Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 270/03