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WM 2012 Heft 28, 1351
BGH: Belehrungspflicht einer Anwaltssozietät über die Erfolgsaussichten eines beabsichtigten Rechtsstreits auch dann, wenn das Mandat von einer GmbH erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind; bei einem Anwaltsvertrag mit einer sogenannten gemischten Sozietät Haftung auch derjenigen Sozien, die nicht Rechtsanwälte sind
Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10