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WM 2014 Heft 50, 2388
BGH: Zum Zweck der allabendlichen Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht; zur Anforderung an eine elektronische Kalenderführung, auch eine gestrichene Frist bei der Endkontrolle überprüfen zu können
Beschluss vom 04.11.2014 - VIII ZB 38/14