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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 6 (Seite 237-292)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Frage, wie der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung zur Tabelle beschrieben werden muss
- BGH: Unterlassung des Schuldners, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, keine Rechtshandlung im Sinne des Insolvenzanfechtungsrechts
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 237-292)
- 2014