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WM 2015 Heft 6, 288
BGH: Keine Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht, wenn die von der GmbH geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht und dadurch die Schädigung des Vertragspartners durch deliktisches Handeln eines Dritten begünstigt worden ist
Urteil vom 21.10.2014 - II ZR 113/13