- WM
- 2017
- Heft 5 (Seite 213-260)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst
- BGH: Kein Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 ZPO, wenn der einzige Beklagte nicht als Prospektverantwortlicher im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, sondern wegen Ansprüchen aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen wird
- OLG Stuttgart: Zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat
- AG Dortmund: Zur Frage, ob es für die Kapitalmarktmitteilung auf die Absendung der Mitteilung oder den Nachweis des Zugangs ankommt
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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- 2017