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WM 2001 Heft 39, 1863
BGH: Zu dem Erfordernis der Auslegung einer Schiedsgutachterklausel, in der der Schiedsgutachter mit seinem Namen und seiner beruflichen Funktion (hier: „Steuerberater der Gesellschaft“) benannt ist, wenn diese Funktion nachträglich wegfällt; zur offenbaren Unrichtigkeit eines Abrechnungs-Schiedsgutachtens
Urteil vom 27.06.2001 - VIII ZR 235/00