- WM
- 2002
- Heft 20 (Seite 981-1032)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Selbständiges Recht des in Haftung genommenen vollmachtlosen Vertreters, wegen arglistiger Täuschung anzufechten
- BGH: Keine Anwendung der Unklarheitenregel, wenn die Parteien die fragliche Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden haben
- BGH: Unwirksamkeit einer formularmäßigen Beschränkung der Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- BGH: Zum Zustandekommen und zum Inhalt eines Vertrages nach dem UN-Kaufrecht (CISG), wenn die Parteien einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen wechseln; zur Verpflichtung des Gerichts, bei einem dem gerichtlichen Gutachten widersprechende
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- 2002