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WM 2004 Heft 10, 478
BGH: Unzulässiges Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts, der sich für Verhandlungen mit den Gläubigern eines Grundstücksverkäufers über die Ablösung von Grundpfandrechten einen danach etwa übrig bleibenden Kaufpreisrest als Honorar versprechen lässt; zur ungerechtfertigten Bereicherung des Anwalts in einem solchen Fall
Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 270/02