WM 2015 Heft 6, 302
BGH: Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines Fernwärmeliefervertrags aus Anlass der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel in der Weise, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat
Urteil vom 24.09.2014 - VIII ZR 350/13