-  ZEV
-  2002
-  Heft 4 (Seite 125-164)
-  Rechtsprechung
-  Erbrecht
- BGH: Keine Ersatzerbfolge durch die kumulative Anwendbarkeit der Auslegungsregeln des § 2069 BGB und des § 2270 Abs. 2 BGB
 - OLG Hamm: „Oberschrift”, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments
 - BayObLG: Überprüfung der Beweiswürdigung des LG hinsichtlich der Echtheit eines Testaments
 - BayObLG: Keine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Differenzen über Testamentsauslegung
 - BayObLG: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unvollständigen Nachlassverzeichnisses
 - OLG Nürnberg: Ergänzungspflegschaft wegen Interessengegensatzes bei Doppelstellung als gesetzlicher Vertreter und Testamentsvollstrecker
 - LG Berlin: Auskunftsanspruch des Nacherben gegenüber dem nicht befreiten Vorerben aus Treu und Glauben
 
 
 -  Erbrecht
 
 -  Rechtsprechung
 
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