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Zitiert in:
- ZfBR
- 2000
- Heft 5 (Seite 291-358)
- Rechtsprechung
- Privates Baurecht
- BGH: Zur Frage der Wirksamkeit einer auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers vom Auftragnehmerabgegebenen Tariftreueerklärung
- BGH: Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft, die den Bürgen finanziell krass überfordert
- BGH: Zur Wirksamkeit und zum Ausmaß einer Vormerkung auf Einräumung einer Gesamt-Bauhandwerker-sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Bestellers
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Vertragsstrafenklausel, die einen Tagessatz von 0,5 % bei einer Obergrenze von 5 % der Auftragssumme vorsieht
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Einräumung eines durch Bürgschaft ablösbaren Sicherheitseinbehalts von 5 % der Auftragssumme unter Ausschluß von § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 VOB/B
- BGH: Bauleistungen für eine Naturheilpraxis sind solche im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB, auch wenn sie außerdem dem privaten Wohnhaus dienen
- BGH: Keine objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer Verfügung über einen Gegenstand, dessen sich der Schuldner schon vorher wirksam entäußert hat
- OLG Köln: Zur Anwendung von Werkvertragsrecht auf Gewähr-leistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über ein umzubauendes und zu sanierendes älteres Wohnhaus
- OLG Hamm: a) Keine Sicherungshypothek für Vergütungsanspruch aus Planungsleistungen und bauvorbereitenden Maßnahmen.b) Zur Einhaltung der Vollziehungsfrist der §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO bei ermäßigter Werklohnforderung
- Öffentliches Baurecht
- Privates Baurecht
- Rechtsprechung
- Heft 5 (Seite 291-358)
- 2000