- ZRP
- 2001
- Heft 3 (Seite 97-144)
- Themen der Zeit
- Wetzel: Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Der große Wurf zum 1. 1. 2002?
- Thüsing: Das Schadensrecht zwischen Beständigkeit und Wandel - 5 Thesen zur Fortentwicklung der §§ 249ff. BGB
- I. Beständigkeit und Wandel
- II. Kompensation und Prävention, nicht Sanktion sind der Zweck des Schadensersatzes
- III. Deutliche Unterscheidung des vertraglichen und deliktischen Schadensersatzes
- IV. Großzügigere Zulassung von Schadensersatz für Nichtvermögensschäden
- V. Flexiblere Handhabung bei Beweisschwierigkeiten führt zu angemesseneren Ergebnissen
- VI. Der Schadensersatz muss berechenbar bleiben
- VII. Schluss
- Weidmann: Service-Teams in der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin
- Themen der Zeit
- Heft 3 (Seite 97-144)
- 2001