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ZVI 2002, 382
LG Hamburg: Keine Versagung der Restschuldbefreiung trotz unrichtiger Angaben in einem nicht selbst ausgefüllten Kreditantrag bei bekannter Zwangslage der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kreditantragstellung
Beschl. vom 17.09.2002 - 326 T 88/02