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ZVI 2002, 194
OLG Koblenz: Kein Arrestgrund bei unbekanntem neuen Wohnort, alleiniger Erreichbarkeit des Anrufbeantworters und lediglich behaupteter Straftat gegen das Vermögen des Antragstellers
Beschl. vom 28.09.2001 - 5 W 665/01