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ZVI 2002, 208
AG Duisburg: Rechtsmissbräuchlicher „Druckantrag“ auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur vollständigen Erfüllung bei Rücknahme nach Zahlung aller zunächst geltend gemachten Forderungen nur unter Berücksichtigung einer Restzahlung (hier: 1 000 DM)
Beschl. vom 28.12.2001 - 62 IK 99/01