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Zitiert in:
- ZVI
- 2002
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- Rechtsprechung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- Eröffneten Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- BGH: Anfechtbarkeit der Honorarzahlung an gescheiterten Sanierungsberater
- BGH: Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber vor Verfahrenseröffnung abgetretener Forderung trotz Anzeige an den Drittschuldner
- LG Frankfurt/M.: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO auch bei Verfahrenseröffnung nach dem 1. 12. 2001
- LG Bad Kreuznach: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO nur bei Verfahrenseröffnung vor dem 1. 12. 2001
- LG Nürnberg–Fürth: Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei lediglich schriftlichem Vortrag von Versagungsgründen
- LG Berlin: Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Begründung unangemessener Verbindlichkeiten bei Einstellung von Arbeitnehmerin nach Insolvenzantrag
- AG Duisburg: Folgen eines unvollständigen gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung
- AG Göttingen: Versagung der Restschuldbefreiung nur bei Zusammenhang der Straftat mit vorliegendem Insolvenzverfahren
- AG Dortmund: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO nur bei Verfahrenseröffnung vor dem 1. 12. 2001
- AG Mönchengladbach: Unwirksamkeit der Vorausverfügung über Bezüge analog § 114 Abs. 3 Satz 1 InsO schon mit Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
- AG Dortmund: Steuererstattungsanspruch kein Arbeitseinkommen im Sinne der §§ 850 ff. ZPO
- Kosten und Vergütung
- Rechtsprechung
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- 2002