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ZVI 2002, 364
LG Karlsruhe: Ausschluss der Zustimmungsersetzung wegen deliktischem Gläubigeranspruchs (hier: Kontenüberziehung) bei entsprechender Gläubigerangabe im unbeanstandet gebliebenen Mahnbescheid
Beschl. vom 19.03.2002 - 11 T 314/01