Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
ZVI 2002, 420
BGH: Änderung des unpfändbaren Betrages wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Vollstreckungsverfahren nur bei entsprechender Auslegungsfähigkeit des Titels
Beschl. vom 26.09.2002 - IX ZB 180/02