Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
ZVI 2002, 422
BGH: Änderung des unpfändbaren Betrages wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bei mangelnder Auslegungsfähigkeit des Titels nicht durch nachträgliche Vorlage eines entsprechenden rechtskräftigen Strafurteils im Vollstreckungsverfahren
Beschl. vom 26.09.2002 - IX ZB 208/02