- ZVI
- 2002
- Heft 11 (Seite 393-436)
- Rechtsprechung
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- BGH: Änderung des unpfändbaren Betrages wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Vollstreckungsverfahren nur bei entsprechender Auslegungsfähigkeit des Titels
- BGH: Änderung des unpfändbaren Betrages wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bei mangelnder Auslegungsfähigkeit des Titels nicht durch nachträgliche Vorlage eines entsprechenden rechtskräftigen Strafurteils im Vollstreckungsverf
- LG Oldenburg: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO nur bei Verfahrenseröffnung vor dem 1. 12. 2001
- LG München I: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO nur bei Verfahrenseröffnung vor dem 1. 12. 2001
- LG Frankfurt/M.: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO auch bei Verfahrenseröffnung nach dem 1. 12. 2001
- LG Limburg/Lahn: Änderung des unpfändbaren Betrages auch bei lediglich zivilrechtlicher Unterhaltsverpflichtung auf Grund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG
- LG Oldenburg: Keine Versagung der Restschuldbefreiung lediglich auf Grund einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- AG Leipzig: Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtangabe eines eingetragenen Gebrauchsmusters in der Vermögensübersicht
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 393-436)
- 2002