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ZVI 2002, 68
AG Köln: Unzulässiger Verbraucherinsolvenzantrag bei Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach Beteiligung nur eines Teils der Gläubiger ohne Erreichen einer ablehnenden Kopf- und Summenmehrheit
Beschl. vom 21.03.2002 - 72 IK 16/02