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ZWE 2001, 530
BGH: Verfahren/Beschlussergebnis/Beschlussablehnung - Unberührte Verfahrensbefugnis bei Veräußerung – Konstitutive Bedeutung der Beschlussfeststellung – Ablehnung als Beschlussqualität
Beschluss vom 23.08.2001 - V ZB 10/01