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ZWE 2001, 432
BayObLG: Jahresabrechnung/Kostenverteilung - Bestandteil der Jahresabrechnung als Gegenstand selbstständigen Beschlusses – Abweichende Kostenverteilung in Jahresabrechnung bedeutet keine Änderung der GO
Beschluss vom 20.03.2001 - 2 Z BR 101/00