- ZWE
- 2003
- Heft 4 (Seite 307-398)
- Beiträge
- Briesemeister: Die Begründung von Sonderpflichten einzelner Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss
- Hügel: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verwalter nach dem WEG
- Lützenkirchen: Die Gestaltung des Verwaltungsvertrages für das Sondereigentum
- Schneider: Zur Eintragung des WEG-Verwalters in einem Zentralgrundbuch - – Zugleich Replik auf Drasdo, ZWE 2003, 170 ff. –
- I. Vorbemerkung
- II. Die mit der Grundbucheintragung des WEG-Verwalters verbundenen Zielvorstellungen
- III. Die Grundbucheintragung der rechtsgeschäftlichen Verwalterbestellung nach materiellem Verständnis
- IV. Die verfahrensrechtliche Sichtweise
- V. Die grundbuchrechtlichen Eintragungsnachweise
- VI. Die Antragstellung bei dem Grundbuchgericht
- VII. Fazit
- Zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes Stellungnahme der Bundesnotarkammer
- Armbrüster: Anmerkungen zur Stellungnahme der Bundesnotarkammer zur WEG-Reform
- Beiträge
- Heft 4 (Seite 307-398)
- 2003