-  ZWE
-  2003
-  Heft 4 (Seite 307-398)
-  Beiträge
- Briesemeister: Die Begründung von Sonderpflichten einzelner Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss
 - Hügel: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verwalter nach dem WEG
 - Lützenkirchen: Die Gestaltung des Verwaltungsvertrages für das Sondereigentum
 - Schneider: Zur Eintragung des WEG-Verwalters in einem Zentralgrundbuch - – Zugleich Replik auf Drasdo, ZWE 2003, 170 ff. –
 - Zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes Stellungnahme der Bundesnotarkammer
 - Armbrüster: Anmerkungen zur Stellungnahme der Bundesnotarkammer zur WEG-Reform
 
 
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