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IMR 2007, 227
Anm. zu KG: Haftung des Handlungsstörers geht nicht auf Sondernachfolger im Wohnungseigentum über!
Entscheidungsbesprechung von VorsRiKG a. D. Dr. Lothar Briesemeister, Berlin zum Beschluss v. 19.03.2007 - 24 W 317/06