Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

© 2010 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Jede urheberrechtliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt, insbesondere mit, für oder in KI-Systemen oder KI-Modellen. Die Nutzung zum Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten.

Sachverzeichnis

Inhaltsübersicht I. Grenzen zulässiger Strafverteidigung A. Typologie unzulässiger Verteidigung 1. Verlässlichkeit und Mitteilbarkeit 2. Informelle Programme 3. Berufsrecht B. Konstellationen unzulässiger Verteidigung 1. Kontakt mit dem Mandanten a) Auskunft b) Beratung c) Mitteilungen aus den Akten d) Sonstige Hilfen e) Strafbarkeit wegen Geldwäsche durch die Annahme von Honorar 2. Kontakt mit anderen Personen a) Zeugen und Strafantragsberechtigte b) Mitbeschuldigte c) Presse 3. Kontakt mit sächlichen Beweismitteln a) Ermittlungen des Verteidigers b) Eingriffe in sächliche Beweismittel 4. Handeln im Verfahren a) Handeln in regelgeleiteter Auseinandersetzung b) Handeln gegen die „Überzeugung“ 5. Ergebnisse C. Grenzen zulässiger Verteidigung in Rechtsprechung und Lehre 1. Kontakt mit dem Mandanten a) Vollständige Auskunft über die materielle und formelle Rechtslage b) Beratung c) Mitteilungen aus den Akten d) Sonstige Hilfen e) Strafbarkeit wegen Geldwäsche durch die Annahme von Honorar nur bei sicherer Kenntnis des Strafverteidigers von der Herkunft des Geldes (BVerfGE 110, 226) 2. Kontakt mit anderen Personen a) Einflussnahme auf Strafantragsberechtigte/Zeugen, keinen Strafantrag zu stellen bzw. ihn zurückzuziehen b) Einflussnahme auf die nach §§ 52, 53 bzw. 55 StPO zur Verweigerung von Zeugnis bzw. Aussage Berechtigten, dieses Recht auszuüben. Grenzen: wie unter 2 a aa, bb c) Kontakt des Verteidigers mit dem Mitbeschuldigten seines Mandanten d) Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gericht 3. Kontakt mit sächlichen Beweismitteln a) Ermittlungen des Verteidigers b) Eingriffe in sächliche Beweismittel 4. Handeln im Verfahren a) Benennung eines zur Unwahrheit entschlossenen Zeugen b) Nichteinschreiten gegen eine falsche Zeugenaussage c) Suggestivfragen mit dem Ziel einer falschen Aussage d) Fangfragen mit dem Ziel der Verwirrung

© 2010 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist ausschließlicher Inhaber aller Nutzungsrechte. Ohne gesonderte Erlaubnis ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen